AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

der PORTALEUM Haustierkrematorium GmbH Berlin

 

  1. Geltungsbereich

1.1        Die Beauftragung der PORTALEUM Haustierkrematorium GmbH Berlin („PORTALEUM“) mit der Kremierung eines verstorbenen Haustieres sowie sämtliche damit im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen und Warenverkäufe erfolgen ausschließlich nach Maßgabe der Einzelvereinbarung und dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“). Entgegenstehende Bestimmungen der Einzelvereinbarung gehen im Zweifel diesen AGB vor.

1.2        Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn PORTALEUM diesen nicht ausdrücklich widerspricht. PORTALEUM weist bereits jetzt etwaige Gegenbestätigungen des Kunden, in denen dieser auf seine Geschäftsbedingungen verweist, zurück.

 

  1. Vertragsschluss

2.1       Mit der gegenständlichen oder digitalen Präsentation der zu erbringenden Leistung und/oder der Erstellung einer Kostenkalkulation durch PORTALEUM, ist kein verbindliches Angebot seitens PORTALEUM verbunden. Es handelt sich dabei lediglich um die Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes durch den Kunden. Erst die verbindliche Auftragserteilung des Kunden gegenüber PORTALEUM stellt ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar. Das Vertragsverhältnis mit PORTALEUM kommt erst mit der Annahme dieses Angebotes durch PORTALEUM zustande.

2.2        PORTALEUM ist berechtigt, die vertragsgegenständliche Leistung entweder selbst auszuführen oder sich bei der Erbringung der Leistung Dritter als Unterauftragnehmer zu bedienen.

2.3        Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags sollen schriftlich erfolgen.

 

  1. Leistungen und Vergütung von PORTALEUM

3.1        Der Umfang der zu erbringenden Leistung ist in der Einzelvereinbarung festgehalten. Sofern das Auftragsangebot des Kunden im Leistungsumfang von der Auftragsbestätigung durch PORTALEUM abweicht, gilt im Zweifel mit Beginn der Leistungserbringung durch PORTALEUM der in der Auftragsbestätigung aufgeführte Leistungsumfang als vereinbart.

3.2        Soweit nichts Anderes vereinbart ist und sich aus den nachfolgenden Regelungen nichts Abweichendes ergibt, richten sich die Preise nach der Preisliste von PORTALEUM in der jeweils gültigen Fassung zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Irrtümer und Rechenfehler sind umgehend auszugleichen.

3.3        Im Falle der Abholung des Tieres durch PORTALEUM fallen bei erschwerten Bedingungen, z.B. wenn das Tier von unwegsamem Gelände, oder mit langen Wegen oder das Tiere aus Gebäuden über 3 Etagen ohne Aufzug geborgen werden muss, erhöhte Kosten an, die nicht durch die Pauschalen gemäß der Preisliste gedeckt sind. Hierzu ist jeweils vor Ausführung der Bergung eine einzelvertragliche Regelung zwischen PORTALEUM und dem Kunden zu treffen.

3.4       Eine Abgabe oder Abholung des Tieres sowie die Erbringung weiterer Leistungen außerhalb der jeweils gültigen Öffnungszeiten von PORTALEUM, die auf der Internetseite www.portaleum.de abrufbar sind, bedarf einer einzelvertraglichen Regelung zwischen PORTALEUM und dem Kunden, in der insbesondere die dann anfallenden Zuschläge festgehalten werden.

3.5       Die Kremierung findet je nach Kundenwunsch als Einzel- oder Gemeinschaftskremierung statt. Bei der Gemeinschaftskremierung erfolgt eine Vermischung der Asche verschiedener Tiere. Eine Rückgabe der Asche an den Kunden, oder eine individuelle Beisetzung der Asche ist bei einer Gemeinschaftskremierung nicht möglich. Bei Einzelkremierungen garantiert PORTALEUM, dass es sich um die Asche des jeweiligen Tieres handelt. Diese erhält der Tierbesitzer nach dem Kremierungsvorgang in einer kostenpflichtigen Verpackung (die Art der Verpackung regelt die Einzelvereinbarung).  Aufgrund der Endgültigkeit der Entscheidung ist ab Übernahme des Tieres durch PORTALEUM oder Abschluss eines Vorsorge- oder Kremierungsvertrages mit PORTALEUM kein Wechsel zwischen Gemeinschaft- und Einzelkremierung mehr möglich. Ebenso sind Zusatzleistungen oder Änderungen von vereinbarten Leistungen nach Abschluss des Kremierungsvertrages nur mit einzelvertraglichen Regelungen möglich, soweit der Betriebsablauf dies gestattet. Einen Anspruch auf Änderung besteht für den Kunden nicht.

3.6       Die Asche wird bei Einzelkremierungen, sofern nichts anderes vereinbart ist, in eine kostenpflichtige Standardverpackung oder eine über PORTALEUM zu bestellende Tierurne eingefüllt. Die Übergabe der Asche bei Einzelkremierungen findet entsprechend der in der Einzelvereinbarung getroffenen Bestimmung entweder vor Ort, per persönlicher Überbringung zur aus dem jeweils gültigen Preisblatt ersichtlichen Fahrtkostenpauschale oder per Übersendung statt. Für die Versendung kann PORTALEUM den Versandweg und das Beförderungsmittel unter Ausschluss jedweder Haftung auswählen. Die Gefahr einer Beschädigung oder Verlust geht hierbei mit der Absendung auf den Kunden über, unabhängig davon, von wo die Ware versandt wird und wer die Frachtkosten trägt.

3.7        Waren und Angebote, die individuell angefertigt werden, wie z.B. Pfötchenabdrücke, Vergoldungen, bildliche Darstellungen, Rosenstöcke oder solche, die in ihrer Form, Farbe und Beschaffenheit nicht beliebig reproduzierbar sind, unterliegen der künstlerischen Freiheit. Der Kunde hat eine Abnahmepflicht. Ihm steht hierbei nicht das Recht der Abnahmeverweigerung, Rückabwicklung oder Ersatz bei Nichtgefallen zu.

3.8        PORTALEUM ist zu jeder Zeit berechtigt, bauliche Veränderungen an Bestattungsorten seines Grundstückes vorzunehmen, die eine Umbettung von Urnen, Rosenstocken und anderer Begräbnisformen und angebotener ortsfester Leistungen erfordern. Ein adäquater Ausgleich ist durch PORTALEUM herzustellen. Ein Anspruch des Kunden auf weitergehende Leistungen, Rückabwicklung oder Schadenersatz ist ausgeschlossen.

 

  1. Zahlung

4.1       Insofern nichts anderes vereinbart wurde, hat der Kunde die Vergütung per Vorkasse zu entrichten. Dem Kunden steht hierfür Barzahlung, EC-Karten Lastschriftverfahren sowie die in den Räumlichkeiten ausgewiesene Kreditkarten zur Verfügung.

4.2        Für Rechnungskunden gilt, dass Rechnungen nach Leistungserbringung innerhalb von acht Tagen ohne Abzug zu bezahlen sind. Skonto ist nur bei besonderer schriftlicher Vereinbarung zulässig. Bei Zahlungsverzug schuldet der Kunde in diesen Fällen Verzugszinsen in Höhe von 10% p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz; ihm bleibt der Nachweis eines geringeren Verzugsschadens von PORTALEUM vorbehalten. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt PORTALEUM vorbehalten. Die Rechte von PORTALEUM nach § 288 BGB bleiben davon unberührt.

4.3       Eine Aufrechnung von Kunden mit Gegenforderungen ist nur dann zulässig, wenn die Gegenforderungen von uns nicht bestritten werden oder wenn sie rechtskräftig festgestellt worden sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

 

  1. Garantien und Mitwirkungspflichten des Kunden

5.1        Der Kunde garantiert, entweder alleiniger Eigentümer des verstorbenen Tieres, mit dessen Kremierung er PORTALEUM beauftragt hat, zu sein und dies auf Nachfrage von PORTALEUM – sofern möglich – durch Vorlage einer entsprechenden Urkunde zu belegen oder im Auftrag des Eigentümers zu handeln und entsprechende Nachweise vorlegen zu können.

Für den Fall, dass PORTALEUM im Zusammenhang mit der Kremierung wegen der Verletzung von Rechten an dem jeweiligen Tier von einem Dritten in Anspruch genommen wird, stellt der Kunde PORTALEUM von sämtlichen Forderungen des Dritten frei.

5,2        Der Kunde garantiert, dass das verstorbene Tier seines besten Wissens und Gewissens nach, an keiner Seuche nach dem Bundesseuchengesetz, MRSA oder anderer möglicherweise auf den Menschen übertragbare Krankheiten erkrankt war oder daran verstorben ist. Der Kunde hat PORTALEUM bei bestehen von Krankheiten nach Satz 1 vor Anlieferung des Tieres über den Sachverhalt zu informieren und geeignete Maßnahmen zum Schutz der Mitarbeiter durchzuführen. Bei grob fahrlässigem Handeln ist der Kunde gegenüber PORTALEUM im vollen Umfang haftbar.

5.3        Der Kunde garantiert, dass seine Angaben in der Auftragserteilung zutreffend sind. Stellt sich bei der Leistungserbringung durch PORTALEUM heraus, dass die Angaben des Kunden fehlerhaft oder lückenhaft sind, ist PORTALEUM – vorbehaltlich weitergehender Rechte – berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz zu verlangen, es sei denn, die fehlerhaften oder lückenhaften Angaben des Kunden haben keine tatsächlichen und/oder rechtlichen Auswirkungen auf die vertragsgegenständliche Leistungserbringung durch PORTALEUM. Der Kunde hat die Pflicht, falschen oder fehlerhaften Angaben der Auftragsbestätigung unverzüglich schriftlich Änderung zu verlangen. Werden Waren oder Leistungen auf Grund fehlerhafter Angaben im Vertrag falsch ausgeführt, hat der Kunde kein Recht auf Nachbesserung und eine Abnahmepflicht.

5.4        Der Kunde hat sicher zu stellen, dass die Selbstabholung oder Entgegennahme der bestellten Waren, wie z.B. die Asche seines Tieres, Urnen und Pfötchenabdrücke und anderer Leistungen, nur durch für PORTALEUM nachvollziehbar autorisierte Personen erfolgt. PORTALEUM hat das Recht der Zurückbehaltung der Ware bei Zweifel an der Autorisierung des Abholers/Annehmers, z.B. bei fehlender oder falscher schriftlicher Abholvollmacht. PORTALEUM ist berechtigt Personaldaten eines autorisierten Abholers/Annehmers von bestellten Waren und Leistungen als Nachweis zu speichern. Es gelten die Bedingungen der DSGVO.

5.5        Der Kunde sichert zu, seinen Mitwirkungspflichten bei der Leistungserbringung durch PORTALEUM nachzukommen und von ihm zu wahrende Termine einzuhalten. Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, bestellte Waren, wie z.B. die Asche seines Tieres, Urnen und Pfötchenabsdrücke, bei der Vereinbarung der Selbstabholung, spätestens drei Wochen nach der Einäscherung in den Geschäftsräumen von PORTALEUM abzuholen. Kommt der Kunde dieser Pflicht nicht nach, ist PORTALEUM berechtigt, ab dem 22. Tag der Lagerung dem Kunden ein pauschales Lagerentgelt von € 10 pro Tag und Stück zu berechnen. Verstreicht eine, dem Kunden per Post/Mail oder Telefon gesetzte Frist von 6 Wochen fruchtlos, ist PORTALEUM berechtigt, die Asche und gegebenenfalls die Waren entschädigungslos zu entsorgen.

5.6        Terminvereinbarungen für eine Sofortkremierung, Beisetzungen im PORTALEUM oder Anlieferungen von Tiere außerhalb der Öffnungszeiten sind einzelvertragliche Regelungen die per Telefon, Fax, E-Mail oder sonstiger Schriftform getroffen werden können und mit Eintragung in den Arbeitskalender von PORTALEUM wirksam werden. Der Kunde garantiert die pünktliche Wahrnehmung des vereinbarten Termins. Bei Verzögerungen ist PORTALEUM berechtigt, eine pauschale Aufwandsentschädigung von 50,00€ pro angefangenen 30 Minuten Verzögerung zu verlangen.

5.7        Der Kunde hat zum Zeitpunkt der Übergabe seines Tieres an PORTALEUM sicher zu stellen, dass keine Sachen wie z.B. Decken, Halsbänder, Spielsachen, Transportbehältnisse usw., mitgegeben werden. PORTALEUM ist berechtigt, bei Übergabe des Tieres beigefügte Sachen auf Kosten des Kunden zu entsorgen.

 

  1. Termine

6.1        Von PORTALEUM in Aussicht gestellte Fristen und Termine für Lieferungen und Leistungen sind keine Fixtermine, es sei denn, dass sie von den Parteien ausdrücklich schriftlich als solche vereinbart wurden. Befindet sich PORTALEUM mit der Leistungserbringung in Verzug, so kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten, nachdem er PORTALEUM schriftlich eine angemessene Frist zur Leistungserbringung gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist.

6.2        Verzögert sich die Leistung von PORTALEUM aus Gründen außerhalb der Sphäre oder aus Gründen, die PORTALEUM nicht zu vertreten hat, wie z. Bsp. Ereignisse höherer Gewalt, Ereignisse aus der Sphäre des Kunden oder andere unvorhersehbare, mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbare Ereignisse oder von staatlichen Stellen angeordnete Ereignisse, ruhen die Leistungspflichten von PORTALEUM, solange das Hindernis besteht. Dauert der Grund der Verzögerung mehr als 4 Wochen an, sind die Parteien zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bereits von PORTALEUM erbrachte Leistungen sind zu vergüten.

 

  1. Leistungsvermittlung / Kooperationspartner

Soweit PORTALEUM dem Kunden weitergehende, nicht von PORTALEUM darzustellende Leistungen vermittelt, kommt das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Dienstleister zustande. Eine Haftung von PORTALEUM für diese Leistungserbringung ist ausgeschlossen.

 

  1. Gefahrübergang und Haftung

8.1       PORTALEUM haftet

  1. a) bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
  2. b) bei Übernahme einer Garantie oder beim arglistigen Verschweigen eines Mangels
  3. c) für die Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit

8.2       Bei fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung von PORTALEUM der Höhe nach begrenzt auf den Schaden, der nach der Art des jeweiligen Auftrags vorhersehbar und typisch ist. Diese Haftungserleichterung gilt im Wege eines Vertrages zugunsten Dritter auch für Mitarbeiter und Unterbeauftragte von PORTALEUM.

8.3       Eine weitergehende Haftung von PORTALEUM besteht nicht.

 

  1. Schlussvorschriften

9.1       Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame oder nichtige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck nächsten kommt. Dasselbe gilt im Fall einer Lücke.

9.2       Auf den jeweiligen Vertrag sowie diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar unter ausdrücklichem Ausschluss aller internationalen und supranationalen (Vertrags-)Rechtsordnungen, insbesondere des UN-Kaufrechts.

9.3        Sofern der Kunde keinen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben oder nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz ins Ausland verlegen sollte oder sein Wohnsitz zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sein sollte, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis Berlin. PORTALEUM ist berechtigt, alternativ Klage am Erfüllungsort oder am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben, auch dann, wenn es sich bei diesem nicht um den Geschäftssitz von PORTALEUM handelt.

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Kontakt

PORTALEUM
Haustierkrematorium GmbH Berlin
Am Posseberg 32 | 13127 Berlin

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